Wir verstehen die kritischen Aspekte jeder Phase eines Enforcementsverfahrens. Unser Ansatz geht über die effektive Verteidigung gegen die FINMA hinaus; wir bieten umfassende und strategische Beratung zur Lösung komplexer Situationen mit der FINMA.


Wir unterstützen und begleiten von der FINMA regulierte Finanzinstitute während Vorabklärungen, Phasen intensivierter Aufsicht und während des gesamten Enforcementverfahrens.


Darüber hinaus beraten und vertreten wir die Führungskräfte und Mitarbeiter von Finanzinstituten in Garantieangelegenheiten und Enforcementverfahren.

Das Angebot von ZÜGERLAW umfasst:
Wir streben danach, die Vorwürfe der FINMA gründlich zu untersuchen, ihre Bedenken zu antizipieren, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und eine Strategie für notwendige Verbesserungen zu entwickeln. Unser oberstes Ziel ist es immer, am Ende des Verfahrens einschneidende Sanktionen durch die FINMA zu vermeiden.

Wir verfolgen einen sehr lösungsorientierten Ansatz. Wenn es jedoch notwendig ist, Anordnungen der FINMA anzufechten oder ihre Auswirkungen zu minimieren, vertreten wir Kunden in jeder Phase des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht oder dem Bundesgericht. Da wir keine Rolle als Untersuchungsbeauftragte der FINMA übernehmen, agieren wir ohne Interessenkonflikte.

  • Vorläufige Beurteilungen;
  • Exekutionsverfahren;
  • Interne Untersuchungen;
  • Entlassung aus der Aufsicht.

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Rechtsanwalt, Notar

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Je besser wir Ihre Herausforderungen verstehen, desto schneller können wir die richtige Lösung finden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.